Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Gewährleistung:

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir bei Mängeln zunächst unter Ausschluß des Rechts auf Wandlung oder Minderung nach unserer Wahl ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, spätestens nach dem dritten Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch, steht Ihnen das Recht auf Wandelung oder Minderung nach Ihrer Wahl zu. Ist eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung, ist eine Rückgängigmachung des Vertrages ausgeschlossen. Etwaige Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.



Overmann Garantie

Wir gewähren auf alle Metallteile unserer Garagen / Carports / Gerätehäuser eine Garantie für die Dauer von 10 Jahren; für Nichtmetallteile, Elektroteile und Zubehör gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Folgende Leistungen ab Auslieferungsdatum werden übernommen. Bei Qualitätsmängeln (ausgenommen natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, Beschädigungen (insbersondere mechanischer oder chemischer Art etc.) übernehmen wir gegen Vorlage der Rechnung notfalls mehrfach, nach unserer Wahl die notwendige Instandsetzung oder Austausch schadhafter Teile. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind diese von der Overmann-Garantie ausgeschlossen.

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